Anmeldemodalitäten für den Berner Schriftstellerinnen und Schriftsteller Verein
Aktivmitglieder kann jeder Schriftsteller und jede Schriftstellerin werden, von dem/der mindestens ein Werk veröffentlicht, im Radio, TV, auf der Bühne oder als Film aufgeführt worden ist oder der/die sich als literarischer Übersetzer oder Übersetzerin ausweist.
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand nach vorangehender Prüfung der vorgelegten Werkproben. Gegen seinen Entscheid kann bei der Generalversammlung Berufung eingelegt werden.

